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Kreisjugendring
Der
Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen
ist die Arbeitsgemeinschaft der
Jugendverbände und der ca. 180 Vereine und Gruppen in 19 Organisationen,
die ca. 12.000 Kinder und Jugendliche ihre Mitglieder nennen. Derzeit
sind ca. 400 Jugend- und Gruppenleiter/innen beim KJR gemeldet. Der KJR
setzt sich zusammen aus Jugendverbänden und -vereinen auf Kreisebene und
aus örtlichen Jugendgemeinschaften.
Der Kreisjugendring (KJR) ist
•
eine Untergliederung des Bayerischen Jugendrings (BJR)
•
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
•
und handelt auf Kreisebene als Teil der Körperschaft und
•
ist somit auf Kreisebene Beauftragter, Sachverwalter und
Vertreter des BJR.
Die gesetzlichen Grundlagen der
Tätigkeiten sind im KJHG und AGSG (Bayerisches Ausführungsgesetz zum
KJHG) verankert. Ziele, Inhalte und Strukturen etc. sind geregelt durch
die Satzung des BJR und die Geschäftsordnung des KJR. Seine Mitglieder
haben unterschiedliche weltanschauliche Prägungen und Zielsetzungen. Der
KJR verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Satzung des BJR
selbst. Er ist legitimiert öffentliche Gelder zu empfangen, zu verwalten
und zu verteilen. |
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Auftrag, Zweck und Ziel
Ziel und Zweck der Arbeit des
Jugendringes ist es u. a., nach § 2 der Satzung des Bayerischen
Jugendringes, sich für die Belange aller jungen Menschen im Landkreis
aktiv einzusetzen. Daraus ergibt sich ein breites Spektrum an Aufträgen:
•
Finanzielle Förderung der Jugendarbeit
•
Vertretung der Interessen und Belange der Jugendarbeit in Gremien
und Organen
•
Mitwirkung bei Bauleitplanung und Strukturplanung der Gemeinden
•
Beratung und Unterstützung der Vereine und Verbände in ihrer
Arbeit
•
Stärkung des Ehrenamtes
•
Durchführung von Maßnahmen der Jugendbildungsarbeit
•
Schaffung von Einrichtungen der Jugendarbeit
•
Bereitstellung von Serviceangeboten
•
Durchführung eigener Freizeitangebote im Landkreis (Ferienpass,
Spielmobilarbeit, Freizeiten, Zirkus, etc.)
•
Jugendkulturarbeit und Förderung von Initiativen mobiler, offener
und präventiver Jugendarbeit.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedarf
es einer Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe, den Gemeinden
und politischen Gremien. Zur praktischen Umsetzung sind zudem
Kooperationen mit Einrichtungen der Jugendarbeit im Landkreis und
anderen freien Trägern der Jugendhilfe und Jugendarbeit notwendig.
Aufgaben und Angebote
Der Kreisjugendring hat als
Zusammenschluss der Jugendvereine und -verbände im Landkreis die Aufgabe
deren Jugendarbeit zu fördern und zu unterstützen. Zudem soll er sich
durch eigene Jugendarbeit und die Mitwirkung in der Jugendpolitik für
die Belange aller junger Menschen einsetzen. (vgl. Satzung des BJR § 3).
Dies geschieht durch folgende
Angebote:
•
Beratung und Förderung der Jugendverbände
•
Vergabe und Verteilung von Zuschussmitteln
•
Serviceangebot und Materialverleih für Jugendleiter und Gruppen
•
Mobile Arbeit in Form des Spielmobils
•
Ergänzung des Angebotes für Kinder und Jugendliche (Ferienpass,
Freizeiten, Kindererholung)
•
Außerschulische Jugendbildung, Projekte, Jugendkulturarbeit und
Fortbildung von Gruppenleitern
Für
weitere Informationen und Fragen steht die Geschäftsstelle des KJR gerne
zur Verfügung.
Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen
Bahnhofstraße 16
82467
Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821 2577
Fax:
08821 947036
E-Mail:
info@kjr-gap.de Internet:
www.kjr-gap.de |
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