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Kreisjugendring

 

Der Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen

 

ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und der ca. 180 Vereine und Gruppen in 19 Organisationen, die ca. 12.000 Kinder und Jugendliche ihre Mitglieder nennen. Derzeit sind ca. 400 Jugend- und Gruppenleiter/innen beim KJR gemeldet. Der KJR setzt sich zusammen aus Jugendverbänden und -vereinen auf Kreisebene und aus örtlichen Jugendgemeinschaften.

 

Der Kreisjugendring (KJR) ist

    eine Untergliederung des Bayerischen Jugendrings (BJR)

    eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

    und handelt auf Kreisebene als Teil der Körperschaft und

    ist somit auf Kreisebene Beauftragter, Sachverwalter und Vertreter des BJR.

 

Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeiten sind im KJHG und AGSG (Bayerisches Ausführungsgesetz zum KJHG) verankert. Ziele, Inhalte und Strukturen etc. sind geregelt durch die Satzung des BJR und die Geschäftsordnung des KJR. Seine Mitglieder haben unterschiedliche weltanschauliche Prägungen und Zielsetzungen. Der KJR verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Satzung des BJR selbst. Er ist legitimiert öffentliche Gelder zu empfangen, zu verwalten und zu verteilen.

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Auftrag, Zweck und Ziel

 

Ziel und Zweck der Arbeit des Jugendringes ist es u. a., nach § 2 der Satzung des Bayerischen Jugendringes, sich für die Belange aller jungen Menschen im Landkreis aktiv einzusetzen. Daraus ergibt sich ein breites Spektrum an Aufträgen:

    Finanzielle Förderung der Jugendarbeit

    Vertretung der Interessen und Belange der Jugendarbeit in Gremien und Organen

    Mitwirkung bei Bauleitplanung und Strukturplanung der Gemeinden

    Beratung und Unterstützung der Vereine und Verbände in ihrer Arbeit

    Stärkung des Ehrenamtes

    Durchführung von Maßnahmen der Jugendbildungsarbeit

    Schaffung von Einrichtungen der Jugendarbeit

    Bereitstellung von Serviceangeboten

    Durchführung eigener Freizeitangebote im Landkreis (Ferienpass, Spielmobilarbeit, Freizeiten, Zirkus, etc.)

    Jugendkulturarbeit und Förderung von Initiativen mobiler, offener und präventiver Jugendarbeit.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedarf es einer Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe, den Gemeinden und politischen Gremien. Zur praktischen Umsetzung sind zudem Kooperationen mit Einrichtungen der Jugendarbeit im Landkreis und anderen freien Trägern der Jugendhilfe und Jugendarbeit notwendig.

 

Aufgaben und Angebote

 

Der Kreisjugendring hat als Zusammenschluss der Jugendvereine und -verbände im Landkreis die Aufgabe deren Jugendarbeit zu fördern und zu unterstützen. Zudem soll er sich durch eigene Jugendarbeit und die Mitwirkung in der Jugendpolitik für die Belange aller junger Menschen einsetzen. (vgl. Satzung des BJR § 3).

Dies geschieht durch folgende Angebote:

    Beratung und Förderung der Jugendverbände

    Vergabe und Verteilung von Zuschussmitteln

    Serviceangebot und Materialverleih für Jugendleiter und Gruppen

    Mobile Arbeit in Form des Spielmobils

    Ergänzung des Angebotes für Kinder und Jugendliche (Ferienpass, Freizeiten, Kindererholung)

    Außerschulische Jugendbildung, Projekte, Jugendkulturarbeit und Fortbildung von Gruppenleitern

 

Für weitere Informationen und Fragen steht die Geschäftsstelle des KJR gerne zur Verfügung.

 

Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen

Bahnhofstraße 16

82467 Garmisch-Partenkirchen

Telefon: 08821 2577

Fax: 08821 947036

E-Mail: info@kjr-gap.de Internet: www.kjr-gap.de