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Jugendschutz
Der Kinder- und
Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von
Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und
psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu
fördern. Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es daher, Kinder
und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu
schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld
etwaiger Gefährdungen. Jugendschutz vermittelt Orientierungshilfen und
wirkt mit dem Ziel, positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten von
jungen Menschen herzustellen und zu sichern.
Gesetzlicher Jugendschutz
Mit rechtlichen
Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die
es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet
aufzuwachsen. Minderjährige werden
durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb
ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z. B. von
Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere
Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z. B.
personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen. Nähere Informationen
und Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter Herrn Lederer
im Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen unter der Telefonnummer (08821)
751 - 260 oder per Email-Anfrage an
philipp.lederer@LRA-gap.de. |
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