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Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel aller Bemühungen des Jugendschutzes ist es daher, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen. Jugendschutz vermittelt Orientierungshilfen und wirkt mit dem Ziel, positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten von jungen Menschen herzustellen und zu sichern.

 

Gesetzlicher Jugendschutz

Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen.

Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z. B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z. B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.

Nähere Informationen und Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter Herrn Lederer im Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen unter der Telefonnummer (08821) 751 - 260 oder per Email-Anfrage an philipp.lederer@LRA-gap.de.

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